Wenn du dich gerade in einer Ausbildung befindest, stellt sie die letzte Hürde dar, bevor du den ersten Schritt in den Beruf macht: die Abschlussprüfung. Ein so förmlicher Akt wie eine Abschlussprüfung, kommt schwerlich ohne ein umfangreiches Regelwerk aus. Zum Glück sind nicht alle von Bedeutung für einen Auszubildenden, doch die wichtigsten sollte man kennen. Oder weißt du, was ein Azubi machen muss, wenn er zum Prüfungstermin krank ist?
Förmlichen Voraussetzungen
Insgesamt müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss ein Ausbildungsverhältnis bestehen, welches nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden darf. Weiter müssen die vorgeschriebenen Zwischenprüfungen (Note egal) absolviert und die schriftlichen Ausbildungsnachweise vorliegen. Zu guter Letzt muss der Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein.
Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich zur Prüfung an. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Wer das nachlesen möchte, findet die Rechtsgrundlage im Berufsbildungsgesetz.
Nichtantritt und Nichtbestehen
Wen eine Auszubildende oder ein Auszubildender die Prüfung nicht besteht, hat sie oder er zwei Mal die Möglichkeit, sie zu wiederholen. Allerdings ist eine Wiederholung frühestens sechs Monate nach dem letzten Prüfungstermin möglich.
Von einem Nichtbestehen ist der Rücktritt zu unterscheiden. Ein Rücktritt ist vor Beginn immer möglich. Er muss schriftlich erklärt werden. Ein nicht ungewöhnlicher Grund ist, wenn der Prüfling erkrankt ist. Damit gilt die Prüfung als nicht begonnen und kann zum nächsten Prüftermin durchgeführt werden. Dazu erhältst du von der zuständigen Stelle weitere Informationen.
Doch auch wenn du die Prüfung bereits begonnen hast, kannst du noch zurücktreten. Hierfür brauchst du einen wichtigen Grund, wie zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung oder Unwohlsein, welches durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Du siehst, vor einer Abschlussprüfung braucht man keine Angst haben. Die Prüfungen sind für den Auszubildenden gebührenfrei.